Chinas Recht 2003.1

30.12.01/1

 

Mitteilung des ZK der KPCh für eine gute Arbeit bei der Zirkulation von Rechten der Bauernhaushalte zur Übernahme und Bewirtschaftung <1>

 

An die Parteikomitees der PAS und der Heeresbezirke, an die Abteilungen und Kommissionen der [Partei]zentrale, an die Parteiorganisationen (Parteikomitees) der Ministerien und Kommissionen der Staatsbehörden, die Hauptabteilungen der Militärkommission, die Parteikomitees der einzelnen Waffengattungen und die Parteiorganisationen der Volkskörperschaften:

 

   Stabilisierung und Vervollkommnung der Landübernahmebeziehungen sind der Grundstein der Dorfpolitik der Partei, gewährleisten die Rechtsinteressen der Bauern, treiben die Entwicklung der Landwirtschaft voran, sind die Grundlage der Ordnung, welche die Stabilität des Dorfes aufrechterhält. Auf der Grundlage der Stabilisierung der Ordnung der Übernahme der Bewirtschaftung durch die Familien eine vernünftige Zirkulation des Gebrauchsrechts an Land zu gestatten ist ein objektives Erfordernis der Entwicklung der Landwirtschaft und entspricht auch durchgehend den Richtlinien der Partei. Die gegenwärtig in den Dörfern in Erscheinung tretende Zirkulation der Gebrauchsrechte spiegelt zumeist vernünftige Zirkulation und optimierenden Einsatz von Produktionsfaktoren wider, es ist im großen ganzen eine gesunde [Erscheinung]. Jedoch gibt es bei der Förderung von Landzirkulation in einigen Gemeinden und Dörfern nicht selten das Problem, daß gegen den Willen der Bauern verstoßen wird, ihre Interessen verletzt werden, und dem muß hinreichend Aufmerksamkeit gewidmet werden. Es kommt vor, daß Landübernahmebeziehungen willkürlich geändert, Zirkulation erzwungen, Rechte der Bauern auf Übernahme der Bewirtschaftung verletzt werden; daß Zirkulation von Land als Mittel dient, um das Einkommen der Gemeinden und Dörfer zu erhöhen, man dem Volk seinen Gewinn streitig macht, die Interessen der Bauern schädigt; daß man Übernahmeland der Bauernhaushalte zwangsweise für lange Zeiten und in großem Umfang an Unternehmen zur Bewirtschaftung weiter verpachtet und damit die normale bäuerliche Produktion beeinträchtigt; daß man unter dem Vorwand, Land zu zirkulieren, willkürlich die landwirtschaftliche Nutzung des Lands verändert, Werden diese Probleme nicht korrigiert, so werden sie zu zahlreichen Widersprüchen führen, ja die grundlegende Bewirtschaftungsordnung des Dorfes erschüttern. Um eine gesunde Entwicklung der Zirkulation dörflicher Landnutzungsrechte anzuleiten, wird jetzt zu den Fragen der Zirkulation von Nutzungsrechten an von Bauernhaushalten übernommenem Land (worunter hier und im folgenden Ackerland, Obstland und Fischteiche zu verstehen sind) mitgeteilt, was folgt:

 

1. Zirkulation von Nutzungsrechten an Übernahmeland der Bauernhaushalte muß unter der Voraussetzung einer langfristig stabilen Ordnung der Übernahme der Bewirtschaftung durch die Familien erfolgen.

 

   Übernahme der Bewirtschaftung durch die Familien als Grundlage, umfassend verbunden mit einer zweistufigen Bewirtschaftungsordnung <2> ist die grundlegende Ordnung der Bewirtschaftung der Dörfer unseres Landes. Von den Familien übernommene Bewirtschaftung paßt nicht nur zur traditionellen, sondern auch zu moderner Landwirtschaft, an ihr ist langfristig festzuhalten. Es ist gewissenhaft die zentrale Richtlinie zu verwirklichen, daß die Dauer der Übernahme von Land nochmals, [und zwar] auf unveränderliche 30 Jahre verlängert wird, und wirklich eine langfristig stabile Ordnung der Übernahme der Bewirtschaftung durch die Familien zu gewährleisten; das ist die grundlegende Voraussetzung der Zirkulation von Landnutzungsrechten. Die auf unveränderliche 30 Jahre verlängerte Übernahmefrist muß bis hinab zum konkreten Bauernhaushalt und zum konkreten Stück Land verwirklicht werden, es müssen den Vorschriften entsprechend mit den Bauernhaushalten Verträge über die Übernahme der Bewirtschaftung geschlossen und Nachweise des Rechts auf Übernahme der Bewirtschaftung ausgegeben werden. Jedenorts müssen Überprüfungen und Aufsicht verstärkt, Probleme festgestellt und rechtzeitig gelöst, muß sichergestellt werden, daß die Richtlinien der Partei für das Dorfland real verwirklicht werden.

 

2. Zirkulation von Nutzungsrechten an Übernahmeland der Bauernhaushalte hat an den Grundsätzen der Einhaltung des Rechts, der Freiwilligkeit und der Entgeltlichkeit festzuhalten.

 

   Zirkulation von Land ist das notwendige Ergebnis der Entwicklung der dörflichen Wirtschaft und der Verlagerung dörflicher Arbeitskraft. Nur dort, wo mit Entwicklung des sekundären und tertiären Sektors die große Mehrheit der Bauern nicht landwirtschaftliche Arbeit und dabei stabile Arbeitsplätze und Einkommensquellen findet, kann es zu Zirkulation von Land in größerem Umfang kommen, kann Bewirtschaftung in angemessenem Maßstab <3> entwickelt werden. Insgesamt gesehen sind diese Voraussetzungen in der übergroßen Mehrzahl der Dörfer unseres Landes noch nicht gegeben. Deshalb ist bei der Zirkulation von Landnutzungsrechten unbedingt an [diesen] Voraussetzungen festzuhalten, es darf nicht zu Kampagnen kommen, es dürfen keine Solls von oben vorgegeben werden, Zirkulation darf nicht zwangweise durchgeführt werden, es dürfen auch nicht das Land eingezogen, die Bauern davon vertrieben werden, um die Arbeitskräfte zu verlagern.

   Zirkulation von Land muß nach den einschlägigen Gesetzen, Rechtsnormen und zentralen Richtlinien ablaufen. Während der Dauer der Übernahme ist die dörfliche Wirtschaftsorganisation nicht berechtigt, einseitig den Übernahmevertrag aufzuheben, sie kann auch nicht den Satz, daß sich die Minderheit der Mehrheit beugt, benutzen, um Bauernhaushalte zu zwingen, ihre Übernahmerechte aufzugeben oder um Übernahmeverträge zu ändern. Es ist nicht gestattet, das Übernahmeland von Bauernhaushalten einzuziehen und zur Übernahme durch den Meistbietenden auszuschreiben oder es in Aufrechnung gegen Schulden einzuziehen, es ist nicht gestattet, die Zirkulation von Land zu benutzen, um das Eigentum am Land oder seine landwirtschaftliche Verwendung zu ändern. Die Dauer der Zirkulation darf die verbleibende Übernahmezeit des von Bauernhaushalten übernommenem Lands nicht überschreiten.

   Subjekt der Zirkulation von Land ist der Bauernhaushalt; die Zirkulation von Nutzungsrechten an Land hat auf dem freien Willen der Bauernhaushalte zu beruhen. Während der Übernahmezeit hat der Bauernhaushalt das autonome Recht, das übernommene Land zu nutzen, seine Früchte zu ziehen und es zu zirkulieren. Er hat das Recht, autonom zu emtscheiden, ob und in welcher Form es zirkuliert wird. Das ist die konkrete Verwirklichung des langfristigen, gewährleisteten Landnutzungsrechts, das die Bauern haben. Keine Organisation und kein einzelner darf einen Bauernhaushalt zwingen, Land zu zirkulieren, und ihn auch nicht daran hindern, nach dem Recht Land zu zirkulieren. Wenn die Gemeinderegierung oder die Organisation auf Dorfstufe auftreten und Übernahmeland von Bauerhaushalten verpachten und mit Weiterverpachtung oder Übergabe zur Übernahme "umgekehrt verpachten und übernehmen lassen", entspricht das nicht der Ordnung der Übernahme der Bewirtschaftung durch die Familie und muß unterbunden werden.

   Die Früchte, die der Bauernhaushalt aus dem Land zieht, schließen den Ertrag der direkten Bewirtschaftung des Lands ebenso wie den der Zirkulation des Lands ein. Die Zirkulation des Nutzungsrechts am Land muß entgeltlich sein. Bei der Landzirkulation muß die Gebühr für die Weitervergabe oder die Übertragung oder die Pacht von Bauernhaushalt und Übertragungsempfänger oder Pächter ausgehandelt werden, und der Ertrag der Zirkulation muß ins Eigentum des Bauernhaushalts fallen; keine Organisation und kein einzelner darf davon eigenmächtig etwas einbehalten oder abführen.

   Die Zirkulation von Land berührt vielseitige Interessenbeziehungen; es ist hier für eine gesunde Ordnung zu sorgen und in einem normierten Verfahren vorzugehen, Willkür ist zu vermeiden. Nach Feststellung der Zirkulationsbeziehung muß ein Vertrag unterzeichnet werden.

 

3. Normierung der Pacht von Übernahmeland der Bauernhaushalte durch Unternehmen, Institutionseinheiten und Stadtbewohner

 

   Die Zirkulation von Dorfland muß hauptsächlich unter Bauernhaushalten stattfinden. Mit der Entwicklung des sekundären und tertiären Sektors auf dem Dorfe und zunehmender Verstädterung wird es immer mehr Bauern geben, die den Boden verlassen; das von ihnen aufgegebene Land muß vor allem von anderen landwirtschaftliche Produktion betreibenden Bauernhaushalten in Bewirtschaftung genommen werden, um die Betriebsgrößen der Bauernhaushalte zu vergrößern, das Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit zu steigern und den Gegensatz zwischen [der großen Zahl von] Menschen und [dem wenigen] Land zu mildern; auch das trägt zum Schutz des Ackerlands bei.

   Wenn Industrie- und Handelsunternehmen in die Erschließung der Landwirtschaft investieren, müssen sie sich in erster Linie mit Dienstleistungen vor und nach der [eigentlichen] Produktion und der Erschließung öder Berge, Hügel, Schluchten und Watten befassen und die Formen des Eintritts von Bauernhaushalten in die Gesellschaft [d.h. das betreffende Unternehmen] und der Landwirtschaft auf Bestellung verwenden, um die Bauernhaushalte zur Entwicklung industrialisierten Betriebs mitzureißen. Beim industrialisierten Betrieb der Landwirtschaft müssen die Gesellschaften die Bauernhaushalte mitreißen, nicht etwa an ihre Stelle treten. Wenn Unternehmen und Stadtbewohner nach Belieben in die Dörfer gehen und Übernahmeland der Bauernhaushalte pachten und bewirtschaften, führt das zu erheblichen latenten Gefahren und kann sogar zur Zusammenfassung von Land führen, sodaß die Bauern zu neuen landwirtschaftlichen Lohnarbeitern oder gar zu arbeitslosen Migranten werden, Gefahren, die die Stabilität der gesamten Gesellschaft bedrohen. Um die Landwirtschaft, um das Dorf zu stabilisieren, empfiehlt das ZK nicht, daß Industrie- und Handelsunternehmen langfristig und in großem Ausmaß Übernahmeland der Bauernhaushalte pachten und bewirtschaften, und örtlich sollte man auch nicht die Stadtbewohner mobilisieren und organisieren, daß sie in die Dörfer gehen und Übernahmeland der Bauernhaushalte pachten. Wenn Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte verarbeiten und in Verkehr bringen und agrarwissenschaftlich-technische Einheiten Land für die Zucht von Saatgut und Setzlingen und für Demonstrationen brauchen, zur Entwicklung mechanisierter Landwirtschaft, müssen sie sich weitmöglichst mit den Mustergütern der Gemeinden oder den landwirtschaftlichen Staatsgütern verbinden und deren Anlagen und Land verwenden; sie können in kleinem Umfang auch Übernahmeland der Bauernhaushalte pachten.

   Wenn ausländische Firmen in unserem Land Übernahmeland der Bauernhaushalte pachten, haben das landwirtschaftliche Produktions- oder Verarbeitungseinheiten zu sein oder landwirtschaftliche Forschung und die Verbreitung landwirtschaftlicher [Techniken] betreibende Einheiten; anderen Unternehmen und Einheiten wird es nicht gestattet, Übernahmeland von Bauernhaushalten zu pachten und zu bewirtschaften. Wenn sie bereits Übernahmeland gepachtet haben, muß das bereinigt und den Normen angeglichen werden.

 

4. Verstärkte Führung der Arbeit bei der Zirkulation von Nutzungsrechten an Übernahmeland von Bauernhaushalten

 

   Die Bodenfrage ist Kern der Landwirtschafts- und Dorfarbeit und Grundfrage der Stabilität des Dorfes. Kern der Realisierung der Dorfpolitik der Partei ist die Realisierung der Bodenpolitik. Die territorialen Parteikomitees und Regierungen aller Stufen müssen entsprechend den Anforderungen der "dreifachen Vertretung" des Genossen Jiang Zemin Studium und erzieherische Propagierung der Dorfpolitik der Partei verstärken, die Arbeit zur Zirkulation von Dorfland korrekt anleiten und normieren, die langfristigen Interessen der Bauern schützen. Parteikomitees und Regierungen der Gemeinden müssen die Parteirichtlinien zur Landübernahme tatsächlich durchsetzen, die vernünftige Nutzung des Dorflands überwachen und zur Zirkulation von Land rechtzeitig Dienstleistungen zu den [entsprechenden] Gesetzen und Richtlinien anbieten. Die kollektiven Wirtschaftsorganisationen der Dörfer müssen die Rechtsinteressen der Bauern bei der Landübernahme gut sichern, zur Zirkulation von Land Daten zur Verfügung stellen und gute Koordinierungsdienste leisten.

   Die Landwirtschaftsverwaltungen der Territorialregierungen aller Stufen müssen ihre Amtspflichten wirklich erfüllen und bei der Anleitung und Steuerung der Zirkulation von Dorfland gute Arbeit leisten. Untersuchungen und Überlegungen zu den Verhältnissen bei der Zirkulation von Dorfland müssen verstärkt werden, man muß die Tendenzen hier in den Griff bekommen, die Abschlüsse von Verträgen über die Zirkulation von Dorfland anleiten, rechtzeitig die durch die Zirkulation von Land veranlaßte Änderung, Aufhebung und den erneuten Abschluß von Verträgen sowie die Überprüfung und Bestätigung der Verträge <4> betreiben, Akten zu den Zirkulationsverträgen erstellen und Streitigkeiten über Landzirkulation zweckmäßig schlichten und regeln. Die Landverwaltung muß die Steuerung der Inanspruchnahme und Beschlagnahme von Dorfland verstärken und verhindern, daß unter dem Vorwand der Zirkulation von Land die landwirtschaftliche Nutzung von Land eigenmächtig geändert wird.

 

ZK der Chinesischen Kommunistischen Partei, 30.12.2001

 

Veröffentlicht mit Xinhua-Telegramm vom 4.11.2002. Quelle: Fazhi ribao 5.11.2002

 

Anmerkungen:

 

<1> Zur Zirkulation vgl. 29.8.02/1 und dort Kap. 2, Abschnitt 5 sowie Anm.2.

   Die "Zirkulation", d.h. die Übertragung oder Verpachtung der bäuerlichen Übernahmenahmerechte, war anfangs weitgehend verboten. Sie ist inzwischen sinnvoll geworden, weil viele bauern die Landwirtschaft aufgeben; erlaubt man ihnen nicht, ihr Übernahmerecht irgendwie zu übertragen, so müssen sie unentgeltlich darauf verzichten. Die Bauern, ohnehin gegenüber den Städtern stark benachteiligt, verlören damit das meist so ziemlich einzige Vermögen, das sie haben. Zirkulation dieser Rechte ist aber auch notwendig, um wirtschaftlich sinnvolle größere landwirtschaftliche Betriebe bilden zu können. Andererseits ist aber gerade deshalb und um die manchen örtlichen Machthabern erwünschte "Verlagerung" von Arbeitskräften aus der Landwirtschaft heraus zu beschleunigen, die Zirkulation oft erzwungen worden. Damit wird der ohnehin beängstigende Ausmaße annehmende Zuzug von Bauern in die Städte noch erhöht, teils entsteht aber auch eine rechtlose und heimatlose Landarbeiterschaft, weil die Bauern das bisher in der Praxis schlecht geschützte und deshalb scheinbar wenig wertvolle Übernahmerecht gegen gute Bezahlung gern aufgeben. Die zitierten Vorschriften des neuen Gesetzes über die Übernahme und schon Vorläufervorschriften sollen alledem vorbeugen, aber anscheinend genügt ihre Autorität in der Praxis nicht, um Ortsgewaltige zu bremsen. Deshalb dieser zunächst nur parteiintern verbreitete Beschluß, deshalb dann fast ein Jahr später seine Publikation; sie zeigt, daß es sich hier um recht ernste Probleme handelt.

 

<2> Zweistufige Dorfwirtschaft: Formel seit Anfang der 1980er Jahre, jetzt aiuch in Art. 8 I 1 der Verfassung. Grundstufe sind die Familienbetriebe, darüber übernimmt das "Kollektiv", jetzt möglichst eine  "kollektive Wirtschaftsorganisation", das ganze Dorf umfassende Aufgaben.

 

<3> D.h. mit "economies of scale", in größeren Betrieben, die nicht nur der Selbstversorgung dienen und deshalb eine für Produktion für den Markt wirtschaftlich sinnvolle Größe haben.

 

<4> Überprüfung und Bestätigung, chin. jianzheng, durch zuständige Behörden - sonst gewöhnlich die Industrie- und Handelsverwaltung - , die Wahrheit, Recht- und Zweckmäßigkeit des Vertrags überprüfen.

 

Chinesischer Titel:  ÖК?ÖÐNë šRÓÚ×ösALŠt§lаülREšÓAC¨Á÷×Sš¤×÷lÄͨÖS

 

Übersetzung, Anmerkungen, Copyright daran: F.Münzel, Hamburg