Chinas
Recht 2003.1
30.12.01/1
Mitteilung
des ZK der KPCh für eine gute Arbeit bei der Zirkulation von Rechten der
Bauernhaushalte zur Übernahme und Bewirtschaftung <1>
An die
Parteikomitees der PAS und der Heeresbezirke, an die Abteilungen und Kommissionen
der [Partei]zentrale, an die Parteiorganisationen (Parteikomitees) der
Ministerien und Kommissionen der Staatsbehörden, die Hauptabteilungen der
Militärkommission, die Parteikomitees der einzelnen Waffengattungen und die
Parteiorganisationen der Volkskörperschaften:
Stabilisierung und Vervollkommnung der
Landübernahmebeziehungen sind der Grundstein der Dorfpolitik der Partei,
gewährleisten die Rechtsinteressen der Bauern, treiben die Entwicklung der
Landwirtschaft voran, sind die Grundlage der Ordnung, welche die Stabilität des
Dorfes aufrechterhält. Auf der Grundlage der Stabilisierung der Ordnung der
Übernahme der Bewirtschaftung durch die Familien eine vernünftige Zirkulation
des Gebrauchsrechts an Land zu gestatten ist ein objektives Erfordernis der
Entwicklung der Landwirtschaft und entspricht auch durchgehend den Richtlinien
der Partei. Die gegenwärtig in den Dörfern in Erscheinung tretende Zirkulation
der Gebrauchsrechte spiegelt zumeist vernünftige Zirkulation und optimierenden
Einsatz von Produktionsfaktoren wider, es ist im großen ganzen eine gesunde
[Erscheinung]. Jedoch gibt es bei der Förderung von Landzirkulation in einigen
Gemeinden und Dörfern nicht selten das Problem, daß gegen den Willen der Bauern
verstoßen wird, ihre Interessen verletzt werden, und dem muß hinreichend
Aufmerksamkeit gewidmet werden. Es kommt vor, daß Landübernahmebeziehungen
willkürlich geändert, Zirkulation erzwungen, Rechte der Bauern auf Übernahme
der Bewirtschaftung verletzt werden; daß Zirkulation von Land als Mittel dient,
um das Einkommen der Gemeinden und Dörfer zu erhöhen, man dem Volk seinen
Gewinn streitig macht, die Interessen der Bauern schädigt; daß man
Übernahmeland der Bauernhaushalte zwangsweise für lange Zeiten und in großem
Umfang an Unternehmen zur Bewirtschaftung weiter verpachtet und damit die
normale bäuerliche Produktion beeinträchtigt; daß man unter dem Vorwand, Land
zu zirkulieren, willkürlich die landwirtschaftliche Nutzung des Lands
verändert, Werden diese Probleme nicht korrigiert, so werden sie zu zahlreichen
Widersprüchen führen, ja die grundlegende Bewirtschaftungsordnung des Dorfes
erschüttern. Um eine gesunde Entwicklung der Zirkulation dörflicher
Landnutzungsrechte anzuleiten, wird jetzt zu den Fragen der Zirkulation von
Nutzungsrechten an von Bauernhaushalten übernommenem Land (worunter hier und im
folgenden Ackerland, Obstland und Fischteiche zu verstehen sind) mitgeteilt,
was folgt:
1.
Zirkulation von Nutzungsrechten an Übernahmeland der Bauernhaushalte muß unter
der Voraussetzung einer langfristig stabilen Ordnung der Übernahme der
Bewirtschaftung durch die Familien erfolgen.
Übernahme der Bewirtschaftung durch die
Familien als Grundlage, umfassend verbunden mit einer zweistufigen
Bewirtschaftungsordnung <2> ist die grundlegende Ordnung der
Bewirtschaftung der Dörfer unseres Landes. Von den Familien übernommene
Bewirtschaftung paßt nicht nur zur traditionellen, sondern auch zu moderner
Landwirtschaft, an ihr ist langfristig festzuhalten. Es ist gewissenhaft die
zentrale Richtlinie zu verwirklichen, daß die Dauer der Übernahme von Land
nochmals, [und zwar] auf unveränderliche 30 Jahre verlängert wird, und wirklich
eine langfristig stabile Ordnung der Übernahme der Bewirtschaftung durch die
Familien zu gewährleisten; das ist die grundlegende Voraussetzung der
Zirkulation von Landnutzungsrechten. Die auf unveränderliche 30 Jahre
verlängerte Übernahmefrist muß bis hinab zum konkreten Bauernhaushalt und zum
konkreten Stück Land verwirklicht werden, es müssen den Vorschriften entsprechend
mit den Bauernhaushalten Verträge über die Übernahme der Bewirtschaftung
geschlossen und Nachweise des Rechts auf Übernahme der Bewirtschaftung
ausgegeben werden. Jedenorts müssen Überprüfungen und Aufsicht verstärkt,
Probleme festgestellt und rechtzeitig gelöst, muß sichergestellt werden, daß
die Richtlinien der Partei für das Dorfland real verwirklicht werden.
2.
Zirkulation von Nutzungsrechten an Übernahmeland der Bauernhaushalte hat an den
Grundsätzen der Einhaltung des Rechts, der Freiwilligkeit und der
Entgeltlichkeit festzuhalten.
Zirkulation von Land ist das notwendige
Ergebnis der Entwicklung der dörflichen Wirtschaft und der Verlagerung
dörflicher Arbeitskraft. Nur dort, wo mit Entwicklung des sekundären und
tertiären Sektors die große Mehrheit der Bauern nicht landwirtschaftliche
Arbeit und dabei stabile Arbeitsplätze und Einkommensquellen findet, kann es zu
Zirkulation von Land in größerem Umfang kommen, kann Bewirtschaftung in
angemessenem Maßstab <3> entwickelt werden. Insgesamt gesehen sind diese
Voraussetzungen in der übergroßen Mehrzahl der Dörfer unseres Landes noch nicht
gegeben. Deshalb ist bei der Zirkulation von Landnutzungsrechten unbedingt an
[diesen] Voraussetzungen festzuhalten, es darf nicht zu Kampagnen kommen, es
dürfen keine Solls von oben vorgegeben werden, Zirkulation darf nicht
zwangweise durchgeführt werden, es dürfen auch nicht das Land eingezogen, die
Bauern davon vertrieben werden, um die Arbeitskräfte zu verlagern.
Zirkulation von Land muß nach den
einschlägigen Gesetzen, Rechtsnormen und zentralen Richtlinien ablaufen.
Während der Dauer der Übernahme ist die dörfliche Wirtschaftsorganisation nicht
berechtigt, einseitig den Übernahmevertrag aufzuheben, sie kann auch nicht den
Satz, daß sich die Minderheit der Mehrheit beugt, benutzen, um Bauernhaushalte
zu zwingen, ihre Übernahmerechte aufzugeben oder um Übernahmeverträge zu
ändern. Es ist nicht gestattet, das Übernahmeland von Bauernhaushalten
einzuziehen und zur Übernahme durch den Meistbietenden auszuschreiben oder es
in Aufrechnung gegen Schulden einzuziehen, es ist nicht gestattet, die
Zirkulation von Land zu benutzen, um das Eigentum am Land oder seine
landwirtschaftliche Verwendung zu ändern. Die Dauer der Zirkulation darf die
verbleibende Übernahmezeit des von Bauernhaushalten übernommenem Lands nicht
überschreiten.
Subjekt der Zirkulation von Land ist der
Bauernhaushalt; die Zirkulation von Nutzungsrechten an Land hat auf dem freien
Willen der Bauernhaushalte zu beruhen. Während der Übernahmezeit hat der
Bauernhaushalt das autonome Recht, das übernommene Land zu nutzen, seine
Früchte zu ziehen und es zu zirkulieren. Er hat das Recht, autonom zu
emtscheiden, ob und in welcher Form es zirkuliert wird. Das ist die konkrete
Verwirklichung des langfristigen, gewährleisteten Landnutzungsrechts, das die
Bauern haben. Keine Organisation und kein einzelner darf einen Bauernhaushalt
zwingen, Land zu zirkulieren, und ihn auch nicht daran hindern, nach dem Recht
Land zu zirkulieren. Wenn die Gemeinderegierung oder die Organisation auf
Dorfstufe auftreten und Übernahmeland von Bauerhaushalten verpachten und mit
Weiterverpachtung oder Übergabe zur Übernahme "umgekehrt verpachten und
übernehmen lassen", entspricht das nicht der Ordnung der Übernahme der Bewirtschaftung
durch die Familie und muß unterbunden werden.
Die Früchte, die der Bauernhaushalt aus dem
Land zieht, schließen den Ertrag der direkten Bewirtschaftung des Lands ebenso
wie den der Zirkulation des Lands ein. Die Zirkulation des Nutzungsrechts am
Land muß entgeltlich sein. Bei der Landzirkulation muß die Gebühr für die
Weitervergabe oder die Übertragung oder die Pacht von Bauernhaushalt und
Übertragungsempfänger oder Pächter ausgehandelt werden, und der Ertrag der
Zirkulation muß ins Eigentum des Bauernhaushalts fallen; keine Organisation und
kein einzelner darf davon eigenmächtig etwas einbehalten oder abführen.
Die Zirkulation von Land berührt
vielseitige Interessenbeziehungen; es ist hier für eine gesunde Ordnung zu
sorgen und in einem normierten Verfahren vorzugehen, Willkür ist zu vermeiden.
Nach Feststellung der Zirkulationsbeziehung muß ein Vertrag unterzeichnet
werden.
3.
Normierung der Pacht von Übernahmeland der Bauernhaushalte durch Unternehmen,
Institutionseinheiten und Stadtbewohner
Die Zirkulation von Dorfland muß
hauptsächlich unter Bauernhaushalten stattfinden. Mit der Entwicklung des
sekundären und tertiären Sektors auf dem Dorfe und zunehmender Verstädterung
wird es immer mehr Bauern geben, die den Boden verlassen; das von ihnen
aufgegebene Land muß vor allem von anderen landwirtschaftliche Produktion
betreibenden Bauernhaushalten in Bewirtschaftung genommen werden, um die
Betriebsgrößen der Bauernhaushalte zu vergrößern, das Einkommen aus
landwirtschaftlicher Tätigkeit zu steigern und den Gegensatz zwischen [der
großen Zahl von] Menschen und [dem wenigen] Land zu mildern; auch das trägt zum
Schutz des Ackerlands bei.
Wenn Industrie- und Handelsunternehmen in
die Erschließung der Landwirtschaft investieren, müssen sie sich in erster
Linie mit Dienstleistungen vor und nach der [eigentlichen] Produktion und der
Erschließung öder Berge, Hügel, Schluchten und Watten befassen und die Formen
des Eintritts von Bauernhaushalten in die Gesellschaft [d.h. das betreffende Unternehmen]
und der Landwirtschaft auf Bestellung verwenden, um die Bauernhaushalte zur
Entwicklung industrialisierten Betriebs mitzureißen. Beim industrialisierten
Betrieb der Landwirtschaft müssen die Gesellschaften die Bauernhaushalte
mitreißen, nicht etwa an ihre Stelle treten. Wenn Unternehmen und Stadtbewohner
nach Belieben in die Dörfer gehen und Übernahmeland der Bauernhaushalte pachten
und bewirtschaften, führt das zu erheblichen latenten Gefahren und kann sogar
zur Zusammenfassung von Land führen, sodaß die Bauern zu neuen
landwirtschaftlichen Lohnarbeitern oder gar zu arbeitslosen Migranten werden,
Gefahren, die die Stabilität der gesamten Gesellschaft bedrohen. Um die
Landwirtschaft, um das Dorf zu stabilisieren, empfiehlt das ZK nicht, daß Industrie-
und Handelsunternehmen langfristig und in großem Ausmaß Übernahmeland der
Bauernhaushalte pachten und bewirtschaften, und örtlich sollte man auch nicht
die Stadtbewohner mobilisieren und organisieren, daß sie in die Dörfer gehen
und Übernahmeland der Bauernhaushalte pachten. Wenn Unternehmen, die
landwirtschaftliche Produkte verarbeiten und in Verkehr bringen und
agrarwissenschaftlich-technische Einheiten Land für die Zucht von Saatgut und
Setzlingen und für Demonstrationen brauchen, zur Entwicklung mechanisierter
Landwirtschaft, müssen sie sich weitmöglichst mit den Mustergütern der
Gemeinden oder den landwirtschaftlichen Staatsgütern verbinden und deren
Anlagen und Land verwenden; sie können in kleinem Umfang auch Übernahmeland der
Bauernhaushalte pachten.
Wenn ausländische Firmen in unserem Land
Übernahmeland der Bauernhaushalte pachten, haben das landwirtschaftliche
Produktions- oder Verarbeitungseinheiten zu sein oder landwirtschaftliche
Forschung und die Verbreitung landwirtschaftlicher [Techniken] betreibende
Einheiten; anderen Unternehmen und Einheiten wird es nicht gestattet,
Übernahmeland von Bauernhaushalten zu pachten und zu bewirtschaften. Wenn sie
bereits Übernahmeland gepachtet haben, muß das bereinigt und den Normen
angeglichen werden.
4.
Verstärkte Führung der Arbeit bei der Zirkulation von Nutzungsrechten an
Übernahmeland von Bauernhaushalten
Die Bodenfrage ist Kern der
Landwirtschafts- und Dorfarbeit und Grundfrage der Stabilität des Dorfes. Kern
der Realisierung der Dorfpolitik der Partei ist die Realisierung der
Bodenpolitik. Die territorialen Parteikomitees und Regierungen aller Stufen
müssen entsprechend den Anforderungen der "dreifachen Vertretung" des
Genossen Jiang Zemin Studium und erzieherische Propagierung der Dorfpolitik der
Partei verstärken, die Arbeit zur Zirkulation von Dorfland korrekt anleiten und
normieren, die langfristigen Interessen der Bauern schützen. Parteikomitees und
Regierungen der Gemeinden müssen die Parteirichtlinien zur Landübernahme
tatsächlich durchsetzen, die vernünftige Nutzung des Dorflands überwachen und
zur Zirkulation von Land rechtzeitig Dienstleistungen zu den [entsprechenden]
Gesetzen und Richtlinien anbieten. Die kollektiven Wirtschaftsorganisationen
der Dörfer müssen die Rechtsinteressen der Bauern bei der Landübernahme gut
sichern, zur Zirkulation von Land Daten zur Verfügung stellen und gute
Koordinierungsdienste leisten.
Die Landwirtschaftsverwaltungen der
Territorialregierungen aller Stufen müssen ihre Amtspflichten wirklich erfüllen
und bei der Anleitung und Steuerung der Zirkulation von Dorfland gute Arbeit
leisten. Untersuchungen und Überlegungen zu den Verhältnissen bei der
Zirkulation von Dorfland müssen verstärkt werden, man muß die Tendenzen hier in
den Griff bekommen, die Abschlüsse von Verträgen über die Zirkulation von
Dorfland anleiten, rechtzeitig die durch die Zirkulation von Land veranlaßte
Änderung, Aufhebung und den erneuten Abschluß von Verträgen sowie die
Überprüfung und Bestätigung der Verträge <4> betreiben, Akten zu den
Zirkulationsverträgen erstellen und Streitigkeiten über Landzirkulation
zweckmäßig schlichten und regeln. Die Landverwaltung muß die Steuerung der
Inanspruchnahme und Beschlagnahme von Dorfland verstärken und verhindern, daß
unter dem Vorwand der Zirkulation von Land die landwirtschaftliche Nutzung von
Land eigenmächtig geändert wird.
ZK der
Chinesischen Kommunistischen Partei, 30.12.2001
Veröffentlicht
mit Xinhua-Telegramm vom 4.11.2002. Quelle: Fazhi ribao 5.11.2002
Anmerkungen:
<1>
Zur Zirkulation vgl. 29.8.02/1 und dort Kap. 2, Abschnitt 5 sowie Anm.2.
Die "Zirkulation", d.h. die
Übertragung oder Verpachtung der bäuerlichen Übernahmenahmerechte, war anfangs
weitgehend verboten. Sie ist inzwischen sinnvoll geworden, weil viele bauern
die Landwirtschaft aufgeben; erlaubt man ihnen nicht, ihr Übernahmerecht
irgendwie zu übertragen, so müssen sie unentgeltlich darauf verzichten. Die
Bauern, ohnehin gegenüber den Städtern stark benachteiligt, verlören damit das
meist so ziemlich einzige Vermögen, das sie haben. Zirkulation dieser Rechte
ist aber auch notwendig, um wirtschaftlich sinnvolle größere
landwirtschaftliche Betriebe bilden zu können. Andererseits ist aber gerade
deshalb und um die manchen örtlichen Machthabern erwünschte "Verlagerung"
von Arbeitskräften aus der Landwirtschaft heraus zu beschleunigen, die
Zirkulation oft erzwungen worden. Damit wird der ohnehin beängstigende Ausmaße
annehmende Zuzug von Bauern in die Städte noch erhöht, teils entsteht aber auch
eine rechtlose und heimatlose Landarbeiterschaft, weil die Bauern das bisher in
der Praxis schlecht geschützte und deshalb scheinbar wenig wertvolle
Übernahmerecht gegen gute Bezahlung gern aufgeben. Die zitierten Vorschriften
des neuen Gesetzes über die Übernahme und schon Vorläufervorschriften sollen
alledem vorbeugen, aber anscheinend genügt ihre Autorität in der Praxis nicht,
um Ortsgewaltige zu bremsen. Deshalb dieser zunächst nur parteiintern
verbreitete Beschluß, deshalb dann fast ein Jahr später seine Publikation; sie
zeigt, daß es sich hier um recht ernste Probleme handelt.
<2>
Zweistufige Dorfwirtschaft: Formel seit Anfang der 1980er Jahre, jetzt aiuch in
Art. 8 I 1 der Verfassung. Grundstufe sind die Familienbetriebe, darüber
übernimmt das "Kollektiv", jetzt möglichst eine "kollektive
Wirtschaftsorganisation", das ganze Dorf umfassende Aufgaben.
<3>
D.h. mit "economies of scale", in größeren Betrieben, die nicht nur
der Selbstversorgung dienen und deshalb eine für Produktion für den Markt
wirtschaftlich sinnvolle Größe haben.
<4>
Überprüfung und Bestätigung, chin. jianzheng, durch zuständige Behörden - sonst
gewöhnlich die Industrie- und Handelsverwaltung - , die Wahrheit, Recht- und
Zweckmäßigkeit des Vertrags überprüfen.
Chinesischer
Titel: ÖК?ÖÐNë
šRÓÚ×ösALŠt§lаülREšÓAC¨Á÷×Sš¤×÷lÄͨÖS
Übersetzung,
Anmerkungen, Copyright daran: F.Münzel, Hamburg